Der BVT wertet es als Erfolg seiner langjährigen Arbeit, dass sich immer mehr Anbieter von Fortbildungen zur Trauerbegleitung an den vom Bundesverband (teils noch als Bundesarbeitsgemeinschaft) Trauerbegleitung veröffentlichten Standards orientieren und in ihrer Werbung auf diese verweisen - auch ohne Mitglied im BVT zu sein.
Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass nur BVT-Mitglieder sich der Überprüfung und kontinuierlichen Fortentwicklung ihrer Lehrpläne nach den in der BVT entwickelten Qualitätskriterien unterzogen, sowie auf aktive Mitgliedschaft und regelmäßige kollegiale Fachdiskussion verpflichtet haben - und daher nur sie berechtigt sind, Fortbildungen mit dem Prädikat: „zertifiziert durch den BVT“ anzubieten.